Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung? Nein Danke!

Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren die Diskussion über digitale Themen in Deutschland so bestimmt wie die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Nachdem ein entsprechendes Gesetz 2010 nach viel Hin und Her zwischen EU und Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, waren die Internetprovider in Deutschland faktisch nicht mehr verpflichtet, Nutzerdaten zu speichern. Verboten war es ihnen jedoch nicht, weshalb praktisch alle Provider weiterhin Verkehrsdaten Ihrer Kunden erhoben, gespeichert und auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weitergeben haben.

Obwohl der Europäische Gerichtshof 2014 die anlasslose Speicherung von Vorratsdaten für illegal erklärt hat, verabschiedete der Bundestag ein Jahr später erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches Ende 2015 in Kraft trat. Das bedeutet, dass mittlerweile sämtliche Standortdaten, gewählte Rufnummern, Zeit und Dauer von Telefonaten sowie IP Adressen aller Menschen in Deutschland für mindestens 4 Wochen gespeichert werden.

Warum regt sich Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Gegen das neue Gesetz laufen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden. Die VDS-Gegner ziehen dabei mit einer vielzahl von Argumenten ins Feld. So gibt es beispielsweise keine Indizien dafür, dass durch vermehrte Überwachung Terorranschläge verhindert werden können. Gleichzeitig werden durch die anlasslose Speicherung von Daten Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre verletzt. Sollte z.B. ein Diebstahl der erhobenen Daten stattfinden, wären die privaten Daten von Millionen Internetnutzer bedroht. Millionen argloser Internetnutzer sind mit der VDS der dauerhaften Überwachung durch Geheimdienste schutzlos ausgeliefert.

Wie kann ich mich vor Vorratsdatenspeicherung schützen?

Sich vor der VDS zu schützen, ist recht einfach, denn VPN Anbieter in Deutschland sind auch nach dem neuen Gesetz nicht verpflichtet, Verkehrsdaten zu erheben.
Wer eine VPN Verbindung nutzt, verhindert zwar nicht die Erhebung von Daten, diese Daten können allerdings nicht mehr zurückverfolgt und so auch nicht effektiv zur Überwachung genutzt werden. Der Internetprovider kann nicht mehr sehen, was der Nutzer im Internet tut. Er sieht lediglich, dass ein VPN genutzt wird. Die VPN-Verschlüsselung verhindert jedoch, dass der Provider sehen kann, welche Inhalte konkret übermittelt wird (z.B. auch, welche Internetseiten der Nutzer besucht).
Wichtig ist dabei natürlich, dass man einen VPN Anbieter auswählt, der tatsächlich keinerlei Logs anfertig, dann können diese auch nicht an Behörden übermittelt und mit den Providerdaten zusammgengebracht werden. Die VPN-IP Adresse eines Nutzers kann so nicht zum Internetnutzer zurückverfolgt werden. Durch ein geeignetes VPN wird die Vorratsdatenspeicherung also größtenteils ausgehebelt.

Vorratsdatenspeicherung Diagramm mit vs. ohne VPN
Vorratsdatenspeicherung Diagramm mit vs. ohne VPN

Auch andere Tools wie z.B. Tor können effektiv vor Vorratsdatenspeicherung schützen, hier leidet allerdings meist die Übertragungsgeschwindigkeit.